Ohne Kampfrichter kein Wettkampf
Zur Ausrichtung bzw. Teilnahme an Schwimmwettkämpfen werden ausgebildete Kampfrichter benötigt. Die Aktiven können sich weder selbst starten oder die Zeit nehmen!
Für einen Schwimmwettkampf auf fünf Bahnen werden z.B. bis zu 25 Kampfrichter benötigt. (5 Zeitnehmer, mindestens 3 Wenderichter, 3-5 Zielrichter, 2 Schwimmrichter, 1-2 Reservezeitnehmer 1-2 Starter und 1-2 Sprecher).Parallel zum Wettkampf braucht es ausgebildete Protokollführer und Auswerter, die den Wettkampf elektronisch aufbereiten. Nebenbei müssen die Urkunden noch gedruckt und Protokolle aufgehängt werden. Disqualifikationen müssen erfasst und dokumentiert werden. Das teilweise im Minutentakt, wenn z.B. 50m Strecken anstehen.
Jeder Schwimmverein - und damit auch wir - muss für die Wettkämpfe, an denen er teilnehmen möchte Kampfrichter stellen. Werden keine Kampfrichter gestellt sind entsprechende „Strafgebühren“ zwischen 50-100 EUR je nach Wettkampf fällig.
Kampfrichter kann jeder werden! Dazu muss man nicht unbedingt ein aktiver oder ehemaliger Schwimmer sein, um z.B. eine Stoppuhr zu bedienen oder als Sprecher zu fungieren. Wir werfen auch keinen Kampfrichter ins kalte Wasser. Wir unterstützten unsere Kampfrichter wo es geht. Vom Kaffee über Prüfungsvorbereitung und natürlich am Beckenrand beim Wettkampf.
Warum? Weil es uns unsere Kids und Schwimmer wert sind!